Ratenkredit für Beamte
Bei einem Ratenkredit wird generell zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditinstitut eine Rückzahlung der Kreditsumme in regelmäßigen Raten vereinbart. Je nach Vereinbarung und Kreditmodell können sich die Höhe und die Terminierung der Rückzahlungsraten enorm unterscheiden.
Kredite für Beamte, welche in Raten zurückgezahlt werden, eignen sich ausgezeichnet für kleinere Anschaffungen, einen Umzug oder die Renovierung der eigenen vier Wände. Auch der nächste Urlaub kann ganz bequem mithilfe eines Ratenkredites finanziert werden.
Bei der Beantragung eines Ratenkredites muss der Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst zumeist lediglich seine Bonität in Form einer oder mehreren Einkommensabrechnungen nachweisen. Eine Sicherheit wird von dem Beamten in den meisten Fällen nicht verlangt. Jedoch bestehen viele Kreditinstitute auf einer Schufa-Abfrage, welche für die problemlose Gewährung des Ratenkredits negativ ausfallen sollte. Ist jedoch aufgrund einer Altschuld ein Schufa-Eintrag vorhanden, kann das Kreditinstitut für die Gewährung des Kredits einen Bürgen verlangen, wobei dies jedoch bei einem Beamtenkredit nur sehr selten verlangt wird.
Ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst hat bei der Beantragung eines Ratenkredits in der Regel den klaren Vorteil, keinen Verwendungszweck für die Kreditsumme angeben zu müssen. Zudem kann die Rückerstattung der Kreditsumme genau auf die Verhältnisse des Beamten angepasst werden. Dieser Sachverhalt bezieht sich sowohl auf Höhe der Raten, als auch auf die Zeitabstände zwischen den einzelnen Ratenzahlungen. Hierbei besteht die Möglichkeit, die vereinbarten Raten beispielsweise monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu bezahlen.
