Fördermöglichkeiten für eine energetische Altbausanierung

Es gibt eine große Auswahl von Fördermöglichkeiten für eine energetische Altbausanierung. Leider ist der Dschungel der Bestimmungen und Auflagen teilweise sehr schwer zu durchschauen. doch generell kann gesagt werden, dass die wichtigsten Förderprogramme vom Bund, hier wird es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau getragen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle, kommen. Beide fördern unterschiedliche Sanierungen. Während die Kreditanstalt für Wiederaufbau Sanierungen und einzelne Maßnahmen fördert, die ein Gebäude energieeffizient machen, gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle Geld für den Einsatz von regenerativen Energien zur Wärmeerzeugung.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert die Sanierung oder auch den Kauf von bereits sanierten Gebäuden, bei denen aber der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt worden sein muss. Hier gibt es das Programm “Energieeffizient Fassaden Sanieren“. Hier gibt es zinsgünstige Kredite und Zuschüsse, die mit anderen staatlichen Mitteln durchaus kombiniert werden dürfen. Aber Achtung! Dies gilt nicht für Ferienhäuser. Richtig attraktiv wird es, wenn ein gesamtes Gebäude energetisch sinnvoll saniert werden soll. Denn dann steigt der Jahresprämienbedarf bis auf 15% über Neubauniveau.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (Bafa) in Anspruch zunehmen ist dann sinnvoll, wenn nur ein Heizungsaustausch stattfinden soll. Also einzelne Sanierungsmaßnahmen stattfinden, die in Bezug zur regenerativen Wärmeerzeugung stehen. Hier werden Sonderboni gewährt, wenn mehrere Arten regenerativer Energien kombiniert werden, es um Anlagen in besonders energieeffizienten Gebäuden geht oder besonders effiziente Umwälzpumpen. Es gibt hierfür neue Formulare und die Förderkonditionen haben sich geändert.

Aber auch vom Finanzamt gibt es Geld zurück Professionell von Handwerkern durchgeführte Sanierungsmaßnahmen werden berücksichtigt. Bei 3000 Euro Lohnkosten werden 20% vom Finanzamt erstattet. Allerdings müssen die Lohnkosten auf der Rechnung extra aufgeführt sein.